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Wohngebäude - Damenstift Heustraße
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Hörsaalgebäude Uni Paderborn - Landes
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Prüfingenieure für Baustatik

Wir führen die bautechnische Prüfung gemäß den Vorschriften der Landesbauordnungen für Ihre Bauvorhaben durch. Wir sind vorwiegend in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Thüringen tätig.

Wir für Sie:

Informationen für Bauherren/Bauherrinnen

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Beauftragung für die Prüfung, außer bei Sonderbauten, immer durch den/die Bauherren/Bauherrin.

Bei Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten < 100.000 € netto wird die Beauftragung und die Rechnungsstellung durch die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der staatlich anerkannten Sachverständigen, kurz bvs-NRW, durchgeführt.

Hierzu melden wir Ihre Projektdaten an die bvs-NRW. Diese erstellt eine Honorarermittung für das Bauvorhaben und sendet diese zusammen mit einem Vordruck für die Beauftragung an den/die Bauherrn/Bauherrin. Den Vordruck für den Prüfauftrag senden Sie bitte unterschrieben an den Prüfingenieur. Anschließend kann die Prüfung der bautechnischen Unterlagen (Statik, Bewehrungs- und Konstruktionspläne, konstruktiver Brandschutz) erfolgen.

Bei Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten < 100.000 € netto erfolgt die Beauftragung und die Abrechnung direkt mit dem Prüfingenieur.

Zu der Zusammenarbeit mit der bvs-NRW sind alle Prüfingenieure, die dem Verband der Prüfingenieure (VPI NRW) angehören, verpflichtet.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Prof. Dr.-Ing. Gunnar Möller, Prüfingenieur für Baustatik VPI